Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1 Grundlegende Bestimmungen
(1) Diese vorliegenden Geschäftsbedingungen finden Anwendung auf Vereinbarungen, die Sie mit uns als Anbieter (Theo Baier Heizungsvertrieb GmbH) über die Webseite heizungstechnik-24.de abschließen. Falls nicht anders festgelegt, wird der Einbeziehung eventueller eigener Bedingungen von Ihrer Seite widersprochen.
(2) Die nachfolgenden Bestimmungen gelten wie folgt: Verbraucher im Kontext dieser Regelungen ist jede natürliche Person, die einen Vertrag zu Zwecken abschließt, die hauptsächlich weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zuzurechnen sind. Unternehmer bezeichnet jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Vertrags in Ausübung ihrer selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt.
§2 Zustandekommen des Vertrages
(1) Der Vertragsgegenstand umfasst den Verkauf von Waren und/oder die Erbringung von Montageleistungen. Unsere Online-Angebote sind nicht verbindlich und stellen keine verbindlichen Angebote zum Vertragsabschluss dar.
(2) Sie können ein verbindliches Kaufangebot (Bestellung) über das Online-Warenkorbsystem abgeben. Hierbei werden die beabsichtigten Waren im „Warenkorb“ gesammelt. Durch die entsprechende Schaltfläche in der Navigationsleiste können Sie den „Warenkorb“ aufrufen und Änderungen vornehmen. Nach dem Aufrufen der „Kasse“ und der Eingabe persönlicher Informationen, Zahlungs- und Versandbedingungen werden alle Bestelldaten auf der Bestellübersichtsseite angezeigt. Vor dem Absenden der Bestellung haben Sie die Möglichkeit, die Angaben in der Bestellübersicht zu überprüfen, zu ändern (auch über die „zurück“-Funktion des Browsers) oder die Bestellung abzubrechen. Durch das Klicken der Schaltfläche „kaufen“ senden Sie uns ein verbindliches Angebot. Eine automatische E-Mail über den Eingang Ihrer Bestellung wird Ihnen zugesendet, die jedoch noch nicht den Vertragsabschluss darstellt.
(3) Die Annahme des Angebots (und somit der Vertragsabschluss) erfolgt innerhalb von 2 Tagen durch eine Bestätigung in schriftlicher Form (z.B. E-Mail), in der Ihnen die Ausführung der Bestellung oder die Auslieferung der Ware bestätigt wird (Auftragsbestätigung). Sollten Sie keine entsprechende Nachricht erhalten, sind Sie nicht mehr an Ihre Bestellung gebunden. Bereits erbrachte Leistungen werden in diesem Fall umgehend zurückerstattet.
(4) Ihre Anfragen zur Angebotserstellung sind unverbindlich. Wir senden Ihnen daraufhin ein verbindliches Angebot in schriftlicher Form (z.B. per E-Mail), das Sie innerhalb von 5 Tagen (sofern im Angebot keine andere Frist angegeben ist) annehmen können.
(5) Die Abwicklung der Bestellung und die Übermittlung aller für den Vertragsabschluss notwendigen Informationen erfolgen per E-Mail, teilweise automatisiert. Sie sind daher verantwortlich sicherzustellen, dass Ihre bei uns hinterlegte E-Mail-Adresse korrekt ist, der Empfang von E-Mails technisch gewährleistet ist und insbesondere nicht durch SPAM-Filter beeinträchtigt wird.
§3 Leistungserbringung bei Montageleistungen
(1) Sofern Montageleistungen Vertragsgegenstand sind, sind wir dazu verpflichtet, die Montagearbeiten gemäß der Leistungsbeschreibung durchzuführen. Diese Arbeiten werden von uns persönlich oder durch Dritte nach bestem Wissen und Gewissen erbracht.
(2) Die Erbringung der Leistungen erfolgt gemäß den vereinbarten Terminen.
(3) Ihre Mitwirkung ist erforderlich. Dies schließt insbesondere ein, dass Sie zum Zeitpunkt der Montagearbeiten sicherstellen müssen, dass die Räumlichkeiten begehbar und angemessen sicher sind. Zudem sind Sie dazu verpflichtet, bei Bedarf elektrische Energie und gegebenenfalls Wasser bereitzustellen. Falls Sie Ihren Mitwirkungspflichten nicht nachkommen, behalten wir uns das Recht vor, den Teil des Vertrags, der sich auf die Montage bezieht, gemäß § 643 BGB zu kündigen. In einem solchen Fall setzen wir Ihnen eine angemessene Frist, innerhalb derer Sie die erforderlichen Mitwirkungsleistungen nachholen können.
(4) Wenn Sie von Ihrem Kündigungsrecht gemäß § 648 Abs. 1 BGB Gebrauch machen, behalten wir uns das Recht vor, eine pauschale Vergütung in Höhe von 10% der vereinbarten Vergütung zu verlangen, sofern die Ausführung der Arbeiten noch nicht begonnen hat. Diese Regelung gilt im Falle eines bestehenden gesetzlichen Widerrufsrechts jedoch nur dann, wenn Sie Ihr Kündigungsrecht erst nach Ablauf der Widerrufsfrist ausüben. Sie haben das Recht, nachzuweisen, dass uns tatsächlich keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind.
§5 Zurückbehaltungsrecht, Aufrechnung, Eigentumsvorbehalt
(1) Das Zurückbehaltungsrecht kann lediglich in dem Umfang ausgeübt werden, in dem es sich um Forderungen aus derselben Vertragsvereinbarung handelt.
(2) Die Ware bleibt unser Eigentum bis zur vollständigen Begleichung des Kaufpreises.
(3) Für den Fall, dass Sie als Unternehmer auftreten, gelten folgende Zusatzbestimmungen:
a) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Begleichung aller aus der laufenden Geschäftsbeziehung resultierenden Forderungen vor. Eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung der Vorbehaltsware vor deren Eigentumsübergang ist nicht gestattet.
b) Sie sind berechtigt, die Ware im regulären Geschäftsbetrieb weiterzuverkaufen. In einem solchen Fall übertragen Sie bereits jetzt sämtliche Forderungen aus dem Weiterverkauf in Höhe des Rechnungsbetrags an uns; diese Abtretung wird von uns akzeptiert. Sie sind befugt, die Forderungen einzuziehen. Falls jedoch Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachgekommen wird, behalten wir uns das Recht vor, die Forderung selbst einzuziehen.
c) Im Fall einer Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware erwerben wir Miteigentum an der neu entstehenden Sache entsprechend dem Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung.
d) Wir verpflichten uns dazu, auf Ihr Verlangen hin die uns zustehenden Sicherheiten freizugeben, sofern der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernde Forderung um mehr als 10% übersteigt. Die Entscheidung über die freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
(4) Als Unternehmer steht Ihnen das Recht zur Aufrechnung nur dann zu, wenn Ihre gegen uns gerichteten Ansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder aus demselben Vertragsverhältnis stammend sind.
§6 Gewährleistung
(1) Es bestehen die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte.
(2) Als Verbraucher werden Sie gebeten, die Ware bei Lieferung umgehend auf Vollständigkeit, offensichtliche Mängel und Transportschäden zu überprüfen und uns sowie dem Spediteur Beanstandungen schnellstmöglich mitzuteilen. Kommen Sie dem nicht nach, hat dies keine Auswirkung auf Ihre gesetzlichen Gewährleistungsansprüche.
(3) Soweit ein Merkmal der Ware von den objektiven Anforderungen abweicht, gilt die Abweichung nur dann als vereinbart, wenn Sie vor Abgabe der Vertragserklärung durch uns über selbige in Kenntnis gesetzt wurden und die Abweichung ausdrücklich und gesondert zwischen den Vertragsparteien vereinbart wurde.
(4) Soweit Sie Unternehmer sind, gilt abweichend von den vorstehenden Gewährleistungsregelungen:
a) Als Beschaffenheit der Ware gelten nur unsere eigenen Angaben und die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart, nicht jedoch sonstige Werbung, öffentliche Anpreisungen und Äußerungen des Herstellers.
b) Bei Mängeln leisten wir nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Nachlieferung. Schlägt die Mangelbeseitigung fehl, können Sie nach Ihrer Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Mängelbeseitigung gilt nach erfolglosem zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Ware oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Im Falle der Nachbesserung müssen wir nicht die erhöhten Kosten tragen, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht.
c) Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Die Fristverkürzung gilt nicht:
- für uns zurechenbare schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten sonstigen Schäden;
- soweit wir den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben;
- bei Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben;
- bei gesetzlichen Rückgriffsansprüchen, die Sie im Zusammenhang mit Mängelrechten gegen uns haben.
§7 Haftung
(1) Wir übernehmen volle Verantwortung für Schäden, die durch Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit entstehen. Ebenso haften wir uneingeschränkt in Fällen von Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, arglistigem Verschweigen von Mängeln, Übernahme von Garantien und in allen anderen Situationen, die gesetzlich geregelt sind.
(2) Falls es um bedeutende Verpflichtungen aus dem Vertrag geht, ist unsere Haftung bei leichter Fahrlässigkeit auf den typischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und deren Verletzung die Zielerreichung des Vertrags gefährden würde. Ebenso sind es Pflichten, die der Vertrag uns gemäß seinem Inhalt auferlegt, um den Vertragszweck zu erreichen. Diese Pflichten sind notwendig, um eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst zu ermöglichen, und Sie können regelmäßig darauf vertrauen, dass sie erfüllt werden.
(3) Bei Verletzung von weniger bedeutsamen Vertragspflichten ist unsere Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen.
§8 Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand
(1) Anwendbar ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Wahl des Rechts nur, sofern dadurch nicht der Schutz, der ihnen durch zwingende Vorschriften des Rechts des Staates, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, gewährt wird, beeinträchtigt wird (Prinzip der Günstigkeit).
(2) Der Erfüllungsort für sämtliche Leistungen im Rahmen unserer Geschäftsbeziehungen sowie der Gerichtsstand ist unser Unternehmenssitz. Dies gilt, es sei denn, Sie sind kein Verbraucher, sondern Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen. Ebenso trifft dies zu, falls Sie weder einen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder der EU haben, noch Ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung bekannt ist. Das Recht, auch ein anderes gesetzliches Gericht anzurufen, bleibt davon unberührt.
(3) Die Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) finden ausdrücklich keine Anwendung.